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-RAUCHMELDER - HITZEMELDER- KOHLENMONOXIDMELDER -
JA - Egal ob im Eigentum, Mietwohnung, Mehr- oder Einfamilienhaus, Sie benötigen Rauchmelder. Dies regelt die Landesbauordnung und betrifft alle "Wohnsituationen".
Tatsächlich suchen Sie in den meisten Bauordnungen vergeblich nach einer Rauchmelderpflicht für gewerblich genutzte Räume und Hallen. Unabhängig von Rauchmeldern müssen Sie in Büros, Praxen und anderen gewerblichen Räumen aber strenge Brandschutzanforderungen erfüllen.
Mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer sowie Flure, Räume und Treppenhäuser die als Fluchtweg dienen. Optional können (nicht verpflichtend) weitere Räume mit Rauchmelder ausgestattet werden, sowie Küchen mit Hitzemeldern und in der Nähe von Feuerstellen/Kaminen Kohlenmonoxidmelder angebracht werden.
Ein Rauchmelder deckt einen 60qm großen Raum ab. Werden die Räume durch Unterzüge (>20cm), Stellwände, hohe Möbel oder Ähnlichem unterbrochen, so benötigen Sie einen Melder je Teilbereich. Der Rauchmelder sollte mittig des Raumes, an der Decke, mit einem Abstand von mind. 50cm von Wänden, Lampen oder Unterzügen installiert werden.
Bei Nutzung eines Kamins sollte ein Kohlenmonoxidmelder, etwas unter Kopfhöhe (ca. 1,50m), positioniert werden. Beachten Sie beim Kauf: Kohlenmonoxidmelder (Co-Melder) werden oft mit Co²-Melder verwechselt.
Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Regulär ist hierfür die unmittelbar besitzhabende Person (der/die Mieter-/in) selbst verantwortlich. Seit dem 01.01.2019 kann dies auch, entsprechend der Landesbauordnung, in Absprache, der Eigentümer-/in übernehmen. In einem solchen Fall sollte dies Vertraglich festgehalten werden.